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Wie war das noch einmal mit der Entsendung von Mitarbeitern in andere EU Länder?

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Mitte des Jahres 2016 wurde es um die neuen Regelungen bezüglich der Entsendung von Mitarbeitern in andere EU Länder laut. Den Anfang machte Frankreich mit dem umstrittenem Loi Macron-Gesetz. Was hat sich damals für die Transportbranche verändert, könnt ihr Hier nachlesen. Vor kurzem wurde diese Regelung noch einmal in paar Punkten umgeändert. Ab dem 1 Januar 2017 müssen Unternehmen die Entsendebescheinigung durch den Online-Portal SIPSI (Système d’information sur les prestations de service internationales) erstellen und übersenden. Die Dokumente müssen von jedem Arbeitnehmer und Repräsentanten in Frankreich vorzeigbar sein. Diese Daten werden 5 Jahre lang nach der Anmeldung gespeichert.

Kurz darauf kam die Nachricht aus Italien. Am 26. Juli 2016 ist in Italien das Gesetz zur Entsendung von Arbeitnehmern in Kraft getreten. Laut Angaben ist das Ziel die Arbeitsbediengungen von entsandten Arbetnehmern und Einheimischen gleichzustellen. Bisher hat aber Italien keinen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt. Die Neuregelung gilt lediglich für Kabotagedienstleistungen und verpflichtet Unternehmen 24 Stunden vor Beginn eines Transportes das italienische Arbeitsministerium zu benachrichtigen. Sie müssen das Ministerium von der Zahl der entsandten Arbeitnehmer, dem Beginn und Ende der Entsendung und dem Ort der Durchführung informieren.

Darüber hinaus müssen sie während der Entsendung und bis zu zwei Jahren nach der Entsendung folgende Dokumente aufbewahren:

  • den Arbeitsvertrag
  • die Lohn- und Gehaltsabrechnungen,
  • Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit
  • eine Dokumentation über Gehaltszahlungen
  • Angaben zur Sozialversicherung
  • Angaben zumentsendenden Unternehmen

Erinnert Ihr euch auch an den Mindestlohn in Ungarn -> Mindestlohn in Ungarn. Laut den aktuellsten Angaben gilt diese Regelung nicht für die Transportbranche.

Die EU-Kommission will diese Angelegenheit in ganz Europa gleichstellen und hat ihre Pläne zur Gehaltsangleichung für enstandte Arbeiter schon im März vorgelegt. Somit möchte die Kommission den Mindestlohn für alle Arbeitnehmer den heimischen Angestellten anpassen. Dieser Entwurf wurde vor allem in Osteuropäischen Ländern stark kritisiert. Über weitere Informationen werden wir euch informieren.

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