Nach zahlreichen Diskussionen wurden am 19.10.2017 die neuen Regelungen, gegen Vergehen in der Straßenverkehrsordnung, eingeführt. Gut einprägen, denn die Bußgelder sind erheblich gestiegen!
Rettungsgasse
Zahlreiche Kampagnen, Plakate und Banner sollten die Fahrer dazu bewegen bei einem Stau sofort eine Rettungsgasse zu bilden. Diese Tätigkeit sollte bereits bei jedem Fahrer fest verwurzelt sein – ist aber bei wenigsten der Fall. Jetzt werden die Fahrer, die den Einsatz eines Einsatzwagens behindern, zur Kasse gebeten. Bisher wurden sie mit einer Strafe von ungefähr 20 Euro belastet, ab dem 19.10.2017 gelten jedoch Gedbuße von bis zu 320 Euro, 2 Punkten in Flensburg und sogar einem Fahrverbot.
Bußgelder sind eine Sache, die andere ist die Tatsache, dass eine Rettungsgasse Leben retten kann und dies sollte man nie vergessen!
Smartphone-Nutzung hinter dem Steuer
Immer mehr Unfälle werden der Handynutzung am Steuer verschuldet. Das Risiko ist allgegenwärtig bekannt, deshalb wurden auch hier die Strafen verschärft. Das Bußgeld wurde fast um das doppelte, auf 100 und bei schweren Verstoßen auf bis zu 200 Euro, erhöht. Unter dem Begriff der Handynutzung wird jegliche Nutzung des Smartphones verstanden. Man darf somit nicht einmal das Handy, sowohl wie das Tablet und den E-Book-Reader in die Hand nehmen. Bei einem Unfall verursacht durch die Handynutzung, kann man sogar ein Fahrverbot kassieren.
Sie würden doch auch nicht mit geschlossenen Augen das Fahrzeug führen, oder? Genau diesen Effekt hat aber die Handynutzung während der Fahrt, nur paar Sekunden auf das Handy schauen sind ein Meterlanger Blindflug.
Verhüllung
Ab dem 19.10 ist es zusätzlich verboten sein Gesicht oder deren wesentlichen Teile zu verhüllen. Da nur Fahrzeugführer zur Rechenschaft gezogen werden können, muss die Identität des Fahrzeugführers jederzeit feststellbar sein. Verboten werden somit Masken, Schleier oder Hauben. Im Falle eines Verstoßes, muss man mit einer Strage von 60 Euro rechnen.