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Überschreitung der Lieferfrist im internationalen Transport!

In der Logistikbranche ist Pünktlichkeit das oberste Gebot. Trotz allem, kommt es öfters vor, dass eine Lieferung beim Kunden verspätet ankommt.

Wie sieht die Rechtsgrundlage bei einer Überschreitung der Lieferfrist aus? Wann muss man dafür haften?

Die Rechtsgrundlage für den internationalen Warentransport wird durch das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im Internationalen Straßenguterverkehr (CMR) geregelt. Dieses Recht gilt als zwingend und stellt die wichtigste Grundregelung für den internationalen Warentransport dar.

Wer haftet bei einer Verspätung?

Laut dem Art. 17 CMR haftet der Frachtführer für Verspätungen. Eine Verspätung liegt aber erst dann vor, wenn die vereinbarte Frist oder Zeitspanne, die vorher im Vertrag festgelegt worden ist, überschritten wurde. Dabei kann der Frachtführer nur für Schäden zur Verantwortung gezogen werden, die aus seinem Verschulden oder grober Fahrlässigkeit entstanden sind.

Voraussetzung für den Schadensersatzanspruch

Haftung des Beförderers für Lieferverspätungen kann nur geltend gemacht werden, wenn Schäden für den Empfänger oder Absender entstanden sind und diese auch nachgewiesen sein können. Dabei sollte beachtet werden, dass die Strafhöhe, laut der CMR-Gesetzgebung, nicht im Voraus in Form einer Vertragsstrafe vorgesehen werden kann.

Das CMR-Übereinkommen sieht vor, dass im Fall einer Verzögerung bei der Lieferung, eine Entschädigung in Höhe des tatsächlich erlittenen Schadens geltend gemacht werden kann, aber nicht höher als der Wert der Fracht. Eine Abweichung von diesem Punkt kann nur zugelassen werden, wenn das berechtigte Rechtssubjekt nachweisen kann, dass die Verzögerung die Folge zumindest einer groben Fahrlässigkeit ist, die in der Vorschrift aus Art. 29 des CMR-Übereinkommens beschrieben wird.

Dokumente, die bei einem Schadensersatzanspruch benötigt werden:

  1. Um einen Anspruch auf Schadensersatz gelten zu machen, muss der Vertrag vorgelegt werden, in dem die vereinbarte Entladezeit angegeben wurde.
  2. Ein Dokument, das die Ankunftszeit des Beförderers an der Entladestelle bestätigt und die Verspätung beweist.
  3. Ein Dokument, welches beweist, dass es, aufgrund der Verzögerung, zu einem Schaden gekommen ist.

Fristen, die man bei Schadensersatzanspruch einhalten muss

Jegliche Vorbehalte können innerhalb von 21 Tagen, nach dem das Gut dem Empfänger zur Verfügung gestellt worden sind, gemeldet werden.  Falls es keinen schriftlichen Einwand gab, läuft der Anspruch auf Entschädigung aus.

Zusammenfassung

  • Die Bestimmung des CMR-Übereinkommens, Art. 41, sieht vor, dass jede Klausel, die direkt oder indirekt gegen die Bestimmungen des CMR-Übereinkommens verstößt,, ungültig und unwirksam ist. Die Ungültigkeit solcher Klauseln macht die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht ungültig.
  • Haftung des Beförderers für die Verzögerung bei der Lieferung  kann nur im Falle des Nachweises eines Schadens, den der Empfänger oder Absender erlitten hat geltend gemacht werden, was dazu führt, dass dieser nicht im Voraus durch eine Vertragsstrafe festgesetzt werden kann.
  • Einwände müssen innerhalb von 21 Tagen nach der Entladung eingereicht werden.
  • Laut den Bestimmungen von Art. 17 und 18 des CMR-Übereinkommens ist der Beförderer nur dann verpflichtet eine Entschädigung zu zahlen, wenn der Verzug durch Gründe verursacht worden sind, die in dem Bereich seiner Haftung liegen.

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