Der Kampf gegen den Sozialdumping hat begonnen. Es stehen westliche Länder der EU gegen den Osten dar. Der erste Appell and die EU-Kommission wurde von Deutschland, Frankreich und sechs anderen EU Ländern eingereicht. Der Vorwurf – die EU sei zu sehr an den wirtschaftlichen Aspekten interessiert und vernachlässige die sozialen dabei erheblich.
Die Forderung ist eindeutigere Vorschriften gegen den Sozialdumping der vorwiegend ostlichen Länder zu setzen. Dabei ist unter anderem auch die Regelung bezüglich der Ruhezeit von 45 Stunden im Fahrerhaus betroffen. Da der Fahrer diese Zeit im Lkw verbringt und somit das Fahzeug und die Ladung gleichzeitig bewachen, ist der unbezahlte Stundenlohn laut den Ministern unerklärbar. Der Hintergrund der Initiative erscheint klar. Die Länder, vor allem Deutschland und Frankreich, möchten vor den neuen EU-Regelungen im Jahr 2017 noch ein entscheidendes Signal senden.
Die Ostäuropeische Staaten sprechen diesen Vorwürfen natürlich entgegen da Sozialdumping nicht als Tatbestand agiere. Noch vor kurzer Zeit wollte die EU-Kommission die Richtlinien für die entsendung der Mitarbeiter auch auf den Straßentransport übertragen und somit dieses Problem zu lösen. Wir sind weiterhin gespannt was für Eintscheidungen diesbezüglich getroffen werden!