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Neuer Mindestlohn in Österreich

Das österreichische Mindestlohngesetz umfasst alle Transporte (ausgenommen von Transit), die in diesem Land durchgeführt werden. Ausländische Frachtführer sind demnach verpflichtet, die Entsendung von Fahrern nach Österreich zu melden und ihnen den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen.

Zu Beginn dieses Jahres sind die Mindestlohnsätze gestiegen.  Fahrer von leichten Nutzfahrzeugen bis zu 3,5 t und maximal fünf Jahren Berufserfahrung wird jetzt  8,98 Euro pro Stunde anstatt 8,72 Euro verdienen. Sein Monatsgehalt wird  von rund 1508 Euro auf rund 1553,55 Euro steigen. Im Gegenzug wird der Stundensatz von LKW-Fahrern (mehr als 3 Achsen) mit über 20 Jahren Berufserfahrung von 10,00 auf 10,30 Euro steigen, so dass er monatlich über 50 Euro mehr erhalten wird (bis zu 1781,90 Euro).

Nach den Bestimmungen des oben genannten Gesetzes muss die Entsendung eines Arbeitnehmers aus der Transportbranche vor seiner Einreise nach Österreich via Online- Formular ZKO3 des Bundesministeriums für Finanzen gemeldet werden.

Quelle:TransInfo

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