In Italien ist ein neues Gesetz zur Meldepflicht für ausländische Arbeiter eingetreten. Ab dem 26 Dezember 2016 müssen Arbeitnehmer spätestens am Vortag des Arbeitsantritts in Italien elektronisch registriert sein. Italien wird somit ein weiteres Mitglied in der gesetzlichen Pflicht elektronisch alle entsendeten Mitarbeiter zu melden.
Der italienische Verband Anita informiert, dass im Straßengütertransport Kabotagebeförderungen von der neuen Regelung betroffen sind. Bilaterale- und Transitverkehre fallen somit nicht unter diese Regelung. Dieser Entwurf wirft mit sich jedoch mehr Fragen als es beantwortet, da keinerlei Informationen über den Mindestlohn oder einen Repräsentanten auf dem italienischem Boden anspricht.
Der BGL stellt den folgenden Link zur elektronischen Meldung zur Verfügung:
elektroniche Meldung
Wir werden Sie über weitere Neuerungen informieren.