Am 28.07.2016 hat die Abteilung für Handel zur Förderung der Polnischen Botschaft in Budapest Informationen bezüglich der Entsendung von Arbeitnehmern nach Ungarn veröffentlicht. Ungarn ist somit ein weiteres Land, in dem eine Reihe von Formalitäten im Bezug auf den Mindestlohn anfallen.
Vertreter des ungarischen Wirtschaftsministeriums bestätigten, dass die Vorschriften alle Transportunternehmen betreffen.
An erster Stelle ist es obligatorisch, den enstendeten Mitarbeiter bis zum 31. August 2016 anzumelden. Dies können Sie unter der Adresse – Richtlinien – machen.
Auch ist es nun erforderlich, einen Vertreter in Ungarn zu haben. Die Kontaktperson sollte, vorzugsweise in Ungarn ansässig sein und in einer der Sprachen – Englisch, Deutsch oder Ungarisch sprechen können. Diese Kontaktperson soll, falls erforderlich, Informationen über das Unternehmen liefern können und/oder den Kontakt mit der ungarischen Verwaltung vereinfachen.
Der Mindestlohn für eine Vollzeitkraft beträgt 111,000 forints pro Monat (ungefähr 358,16 EUR), 25,500 forints (ungefähr 82,28 EUR) bei einer wöchentlicher Zahlung. Der Mindestlohn wurde an die Ausbildung der Arbeitnehmenrs angeglichen. Somit können Mitarbeiter mit einer höherer Ausbildung ein höheres Lohn erwarten. Für mehr Informationen zum Mindestlohn, klicken Sie auf die Seite – Richtlinien
Das Missachten der Regelung oder fehlende Dokumenten werden mit Geldstrafen bestraft.