Geben Sie Transporte von Ladungen in Auftrag? Erfahren Sie hier, welche Pflichten Sie haben.
Es gibt eine Reihe von Pflichten, mit denen Sie sich vertraut machen sollten, bevor Sie die Beförderung von Waren in Auftrag geben. Der Artikel legt nahe, welche Schritte bei der Auftragsvergabe von Ladungstransporten zu beachten sind und was zur Haftung des Absenders für Schlechterfüllung des Beförderungsvertrages führen kann.
Erstens: Sorgen Sie für geeignete Verpackung der Ware. Dies ist von besonderer Bedeutung bei der Beförderung gefährlicher oder leicht mit anderen Gegenständen reagierender Güter. Falls die Ware über solche Eigenschaften verfügt, die sie dem Verlust oder der Beschädigung bei unsachgemäßer Verpackung aussetzen (z.B. in weiche Folie verpackte Matratzen, die innerhalb eines Auftrags mit scharfen Elementen befördert werden, zu große Verpackung im Verhältnis zu der transportierten Ware, die zur Sicherung ungeeignet ist), wird der Frachtführer von der Haftung im Falle des Auftretens einer der oben genannten Situationen (Verlust oder Vernichtung der Ware) befreit.
Zweitens: Achten Sie auf die richtige Kennzeichnung der Ware mit Prüfzeichen und Nummern oder einfach gesagt, auf die Etikettierung der Sendung. Zwar ist der Frachtführer verpflichtet, die Vollständigkeit der Angaben auf dem Frachtbrief u.a. in Bezug auf die Prüfzeichen und die Stücknummern der Waren zu überprüfen, jedoch kann er die Haftung für die eventuelle Vernichtung oder den eventuellen Verlust der Ware vermeiden, wenn er dem Absender die Unvollständigkeit oder die Fehlerhaftigkeit der Eigenschaften oder Nummern auf den Sendungsstücken nachweist.
Drittens: Vergessen Sie nicht, in den Vertragsbedingungen festzulegen, mit welchem Transportmittel die Waren befördert werden sollten. Es ist die Pflicht des Absenders, den Typ des Fahrzeugs zu bestimmen, das zur Ausführung des Beförderungsvertrags verwendet wird. Bestimmen Sie z.B. die gewünschte Lufttemperatur oder -feuchtigkeit, falls die Eigenschaften der zu befördernden Waren einen speziellen Umgang erfordern.
Schlussendlich lohnt es sich, die Aufmerksamkeit auf die Pflichten des Absenders zu richten, nach denen er die erforderlichen Dokumente dem Frachtbrief beifügen und dem Frachtführer alle erforderlichen Informationen erteilen sollte (z.B. die für die Zollabfertigung notwendigen Informationen; Vorsichtsmaßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter). Als Absender sollten Sie diese Obliegenheit mit besonderer Sorgfalt behandeln, denn Sie könnten sich der Haftung für Schäden aussetzen, die aus Mangel, Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der Dokumente und Informationen entstanden ist.