Ab dem 09.01.2017 können Sie auch in diesem Jahr einen Antrag auf zusätzliche Förderungen im Rahmen des “De-minimis” Programm stellen. Bis zum 2. Oktober 2017 können Unternehmen Zuschüsse für Maßnahmen, die die Sicherheit und den Umweltschutz im Güterverkehr betreffen, erhalten.
Diese Maßnahmen können in drei Kategorien unterteilt werden:
- Personal-bezogene Maßnahmen – darunter versteht man den Erwerb von Arbeitskleidung, Sicherheitsausstattung, etc.
- Effizienzsteigerung – betrifft den Erwerb von Telematiksystemen, neuen Softwaren, die die Arbeit effizienter gestalten
- Technische/Fahrzeug-bezogene Maßnahmen- wie der Erwerb von Fahrerassistenz
Wer hat Anspruch auf einen Zuschuss?
Die Förderungen können alle Werk -und Güterverkehre beantragen. Die Höhe der Zuschüsse betragen bis zu 2000 EUR pro Fuhrpark über 7,5 Tonnen. Unter dieses Programm fallen jedoch nur Fahrzeuge, die bis zum 15 September 2016 oder 01.12.2016 angemeldet worden ist. Der gesamte Investitionszuschuss ist auf 33.000 EUR beschränkt.
Was ist zu tun?
Sie müssen einen Antrag beim Bundesamt für Güterverkehr stellen. Dies ist nur möglich auf elektronischem Wege zu machen. Alle Anträge per Post Telefax und E-Mail sind unzulässig.
Der Prozess
Die Bewilligung des Antrags ist von dem verbleibenden Mitteln abhängig – es ist deshalb ratsam, den Antrag so schnell wie möglich auszufüllen. Die Unternehmen müssen, im Vergleich zum Vorjahr, keine bestimmten Angaben zur Nutzung der Gelder angeben. Wird das Geld anerkannt, kann das Unternehmen den Betrag frei, natürlich nur im Rahmen des Maßnahmenkatalogs, ausgeben. Der Verwendungsnachweis muss dann spätestens fünf Monate nach dem Bewilligungsnachweis vorgelegt werden.