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Eine übernachtung in der kabine – zwölf monate im gefängnis

Ruhezeit im fahrzeug streng verboten?

Aufgrund der anspruchsvollen Arbeit von Berufskraftfahrern sind die Vorschriften betreffend Lenk- und Ruhezeiten äußerst restriktiv. Jeder Fahrzeugführer hat das Recht auf bestimmte Pausen, also auf Freizeit, über die er frei verfügen kann. Es stellt sich jedoch heraus, dass die selbständige Freizeitgestaltung manchmal relativ ist, denn der Kraftfahrer soll sich nämlich von… seinem Lkw fernhalten. Warum?

Arbeits- und ruhezeiten in den regulierungen

Gemäß der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EG) Nr. 561/2006 vom 2006 steht einem Berufskraftfahrer eine tägliche und wöchentliche Ruhezeit zu. Die Regelung weist deutlich darauf hin, dass der Fahrzeugführer im Fall:

  • der täglichen Ruhezeit und
  • der verkürzten wöchentlichen Ruhezeit

Das Recht hat, sich in der Kabine zu erholen. Vorausgesetzt die Kabine ist mit einem Bett ausgestattet und das Fahrzeug an einem sicheren Parkplatz abgestellt.

Die Vorschriften erwähnen jedoch nichts darüber, ob die wöchentliche Ruhezeit, die mindestens 45 Stunden betragen sollte, auf diese Weise verbracht werden könnte. Die Tatsache, dass dieses Verbot von Lkw-Fahrern nicht beachtet wurde, behandelten die Kontrollbehörden nachsichtig. In der Praxis bedeutete es nur, dass ein solches Handeln unerlaubt ist, ohne dabei Konsequenzen vorzusehen. Zum Beispiel sieht das polnische Transportrecht in dieser Hinsicht Strafen nur für die Verkürzung der Ruhezeiten vor, aber nicht für die Verbringung der Ruhezeiten im Lkw-Bett.

Französische und belgische strafzettel

Frankreich und Belgien, die nach Meinung von Experten darauf bedacht sind, den Umfang der Kabotage innerhalb ihrer Grenzen zu verringern, entschieden sich dazu, die Vorschrift zu modernisieren. Die belgische Regierung führte entsprechende Regulierungen im Juni 2014 ein und Frankreich entschied sich dafür einen Monat später. Die Strafen, die für die Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit in der Kabine vorgesehen sind, stellen sich folgendermaßen dar:

  • in Belgien – 1800 EUR
  • in Frankreich – 30 000 EUR und ein Jahr Freiheitsstrafe

Solche Maßnahmen stießen auf Zustimmung seitens der Kontrollbehörden Spaniens und Portugals. Diese Länder haben sich zwar noch nicht zu solch harten Maßnahmen entschieden, die in Kabinen übernachtenden Fahrer sind diesen Ländern aber schon länger ein Dorn im Auge. Eine ähnliche Vorschrift, obwohl bisher auch ohne Konsequenzen, hat man in Österreich eingeführt. Die Europäische Kommission hingegen hat sich negativ über die Höhe der französischen Strafen geäußert und wies darauf hin, dass die voraussichtliche Höhe des Bußgelds in keinem Verhältnis zum Vergehen steht.

Deutsche bundesregierung zur hilfe der parkplätze

Die unvereinheitlichten Vorschriften der Mitgliedsstaaten führen dazu, dass die Frachtführer nach Schlupflöchern in den Beschränkungen suchen, die von der französischen und der belgischen Regierung auferlegt wurden. Daher bevorzugen Fahrer, ihre wöchentlichen Ruhepausen in liberaleren Ländern zu verbringen, wie z.B. in Deutschland. Eine solche Maßnahme belastet jedoch stark die Infrastruktur Deutschlands – die überfüllten Parkplätze und Unbequemlichkeiten, über welche die Bürgerinnen und Bürger klagten, bewegten den Bundesrat dazu, einen Vorschlag zur Einführung von Sanktionen einzureichen. Es bleibt jetzt abzuwarten, wie in dieser Sache entschieden wird.

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