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Die Todsündenliste 2017

Mallet of justice!

Ab Januar 2017 erwarten uns neue EU-Regelungen bezüglich diverser Verstöße und dessen Schweregrad.

Im Jahr 2015 sind die Kontrollen des BAG besorgniserregend ausgegangen. Insgesamt wurden durch den BAG 511.592 Lkw kontrolliert, davon 40 Prozent der deutschen und 60 Prozent der ausländischen Fahrer mit schockierenden Ergebnissen! Die Ordnungwidrigkeiten der Lkws, allem voran der deutschen, sind erheblich. Die größten Verstöße, bis zu 50 Prozent, betreffen den Missbrauch von Fahrerkarten oder Schaublättern.

Die EU will nun eine neue Regelung einführen, die eine Liste von 130 Verstößen darstellt. Jeder Verstoß wird demenstprechend in ein Schweregrad eingestuft, d.h., dass jeder Verstoß eine entsprechendes “Gewicht” besitzt.

Es gibt drei Stufen:

  • MSI – schwerste Verstoß. Zu diesem zählen u.a. fehlende Kontrollgeräte
  • VSI – sehr schwerwiedender Verstoß, wie z.B. falsch funktionierendes Kontrollgerät
  • SI – schwerwiedender Verstoß. Dazu zählen Verstoße mit längeren Lenkzeit.

Unter in der Tabelle sind die Vorschriften vorgezeigt, die zur Todsündenliste gehören. Der Missbrauch von Fahrerkarten und Schaublättern  zählt beispielsweise zu der Gruppe der schwersten Verstöße.

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Quelle: IHK

Was sind die Folgen?

Diese Regelung kann für Unternehmen schwerwiegende Folgen haben. Derzeit wurden Unternehmen, die Verstoße gegen die Unionsvorschriften verzeichnet haben nur als “Risiko-Betriebe” eingestuft. Seit dem kommendem Jahr, mit der einführung der Regelungen, können jedoch den Unternehmen sogar die Zuverlässigkeit entzogen werden. Ein Experte der IHK sagt, dass zu diesem Zeitpunkt alleine 260 Unternehmen um ihre Zukunft bangen mässten wenn die Regelung mit sofortiger Kraft eingetreten wäre.

Ab dem kommendem Jahr wird es ein Punktesystem geben. Schwere oder schwerwiegende Verstoße werden mit 3 Punkten und  schwerste Verstoße mit 5 Punkten gewichtet. Je größer das Unternehmen, desto gefährlicher kann dieses Gesetz werden da bereits paar Fahrer, die einen Schweren Verstoß tätigen das Unternehmen  in Gefahr bringen können.

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