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Der erste Monat voller Veränderungen!

20167

Die TSL-Branche schläft nie. Transporte werden rund um die Uhr abgewickelt damit die Ware auch pünktlich ankommt. Die Gesetzgebungen und Vorgaben für Transport-und Logistikunternehmen sind ständig im Wandel.

Kaum ist der Januar vorbei und schon kann man in der Transportbranche neue Gesetzesvorgaben verzeichnen.

Österreich führt neue Regeln für ausländische Mitarbeiter ein

Ab diesem Jahr gilt für ausländische Fahrer der österreichische Mindestlohn sowie die EU-Entsenderichtlinien. Diese Vorschriften betreffen alle Verkehre von und nach Österreich, außer den Transitverkehren.

Die Entsendebescheinigung können Sie HIER runterladen. Bitte beachten Sie, dass der Fahrer diese Entsendemeldung bei der Einreise nach Österreich besitzen muss. Das Ministerium führt viele Erleichterungen ein, in Form von Rahmen-oder Sammelmeldungen. Die Rahmenmeldung betrifft entsendete Arbeiter, die regelmäßig Aufträge für einen Arbeitgeber in Österreich ausführen. Eine Sammeldmeldung kann ausgestellt werden, wenn ein Mitarbeiter Aufträge für mehrere Auftraggeber ausführt. Diese Aufträge müssen gleiche Dienstleistungen erfüllen, sowohl wie Zeit-und Ortsnah stattfinden.  

Mindestlohn

Ab Anfang des Jahres steht dem entsandten Arbeiter der Österreichische Mindestlohn zu. Alle damit verbundenen Papiere muss der Fahrer bei sich haben, wie Arbeitsvertrag, einen Dienstzettel, Arbeitszeitaufzeichnungen, Lohnaufzeichnungen oder Lohnzahlungsnachweise. HIER ist die Ansicht in den vorgegebene Mindestlohn.

Umweltplakette in Paris

Paris kämpft gegen die Luftverschmutzung. Der Sündenbock – der Verkehr und die Lkws mitunter. Die Konsequenz – Paris errichtet Umweltzonen- „Zone à circulation restreinte“. Diese Zonen verpflichten alle PKWs und LKWs zur Umweltplakette in der City. Diese Plakette wird Vorschrift ab April 2017.

  • Fahrzeug bei einem Gewicht bis zu 3,5 Tonnen fällt unter die Kategorie N1
  • Lkws bis zu 12 Tonnen fällt unter Kategorie N2
  • Fahrzeuge, die ein Gewicht über 12 Tonnen N3

Falls die Lkws diese Plakette nicht Vorhanden haben, droht eine Strafe von 135 EUR.

Lang-Lkws kommen in diesem Jahr in den Regelbetrieb

Die Entscheidung ist gefallen. Nach den Feldversuchen der Lang-Lkws stellte BASt eine positive Bilanz aus. Der Regelbetrieb für Lang-Lkws kann somit ab dem 1 Januar 2017 beginnen. Fahrzeuge des Types 1 und 2 sind jedoch befristet.

  • Typ 1 Sattelkraftfahrzeuge bis zu einer länge von 17,8 M
  • Typ 2 betrifft ein Sattelfahrzeug mit Zentralachsenanhänger bis 25,5 M und ist für ein Jahr befristet

Schätzungsweise handelt es sich bei den Lang-Lkws um eine Effizienzsteigerung von bis zu 25 Prozent.

Bundesverkehrswegplan

2017 wird die Infrastruktur mit Rekordsummen beschert. Bis 2018 steigen die Investitionen umm 40 Prozent, von denen 132,8 Mrd in die Straßen fließen. Somit ist dies die zweitgrößte Investition nach dem Schienverkehr. In den nächsten Jahren können dank der zusätzlichen Investitionen tausende Verkehrsprojekte abgewickelt werden.

Das Jahr hat turbulent angefangen und wir sind

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