Ab dem 01.01.2017 gibt es eine neue Regelung für Kabotageverkehre. Die Niederlande eifern somit anderen europäischen Staaten wie Frankreich, Italien und Deutschland nach, indem Sie gegen das Sozialdumping, mit neuen Mindestlohnbestimmungen setzen. Die am 1.1.2017 festgelegten Regelungen zu entsendeten Mitarbeitern, tritt ab dem 1. Januar 2018 in Kraft. Diese Regelung wird ab Neujahr 2018 für Kabotageverkehre gelten, die den Personen-, wie auch Güterverkehr betreffen.
Wie in anderen Ländern, müssen die entsendeten Mitarbeiter sich elektronisch Vorab anmelden. Die Nachweispflichtigen Dokumente sind:
- Der Lohnzettel
- Der Arbeitsvertrag
- Eine Übersicht der Arbeitszeit in den Niederlanden
- Sozialversicherungsnachweis
Der Fahrer muss die Dokumente nicht bei sich im Fahrzeug mitführen und kann bei Kontrollen diese elektronisch nachreichen und jeder Arbeitgeber muss einen Repräsentanten in den Niederlanden haben..
Der Mindestlohn beträgt 8,96 EUR.
Dies sind die Vorläufigen informationen. Wir werden Sie bei weiteren Einzelheiten auf dem laufendem halten.