| Anhang 5 zu den Nutzungsbedingungen - Nutzungsbestimmungen des Schuldner melden Systems |
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1. Definitionen Verwalter – Logintrans Sp. z o.o. mit Sitz in Wysoka, ul. Chabrowa 4, 52-200 Wrocław, Polen, eingetragen ins Landesgrichtsregister unter der KRS- Nummer: 0000162430, geführt durch das Amtsgericht für Wrocław – Fabryczna, VI. Wirtschaftsabteilung. Nutzungsbedingungen – vorliegende Nutzungsbedingungen des Schuldner melden Systems Benutzer – Benutzer im Sinne der Nutzungsbedingungen der Trans-Börse Das Schuldner melden System - ist eine Dienstleistung die ausschließlich zur Erhöhung der Sicherheit, der über die TRANS-Börse abgewickelten Transaktionen dient. Dazu kann der Administrator gegenüber dem Benutzer alle in den Nutzungsbedingungen der TRANS-Börse enthaltenen Mittel anwenden. Anmeldung – erfolgt, wenn das vorgesehene Formular richtig ausgefüllt wird. Dieses ist im Hauptfenster des Messengers unter der Funktion „Schuldner melden“, das erfolgt gleichzeitig mit Einverständnis mit den Vereinbarungen der vorliegenden Nutzungsbedingungen. 2. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen legen die Prinzipien der Funktionsweise und der Nutzung des Schuldner melden Systems fest. 3. Das Schuldner melden System wird in einer EDV-Form betrieben und allen Benutzern der TRANS-Börse zur Verfügung gestellt. 4. Zur Nutzung des Schuldner melden Systems im vollen Umfang der Möglichkeiten sind ausschließlich die autorisierten Benutzer der TRANS-Börse befugt. 5. Mit der Anmeldung erklärt der Benutzer, dass: die angemeldeten Außenstände ihm zustehen, existieren und unbestritten sind, wie auch frei von Rechten Dritter sind. 6. Die Anmeldung sollte alle Angaben beinhalten, die die angemeldeten Außenstände identifizieren, insbesondere: 1) Kennzeichnung der Unterlage/-en aus denen die Außenstände hervorgehen (z.B. Nummer und Datum der Rechnung, Aktenzeichen und Datum eines rechtskräftigen Gerichtsspruchs über die Zuerkennung der Außenstände zu Gunsten des Berechtigten usw.), 7. Bei Anmeldung muss der Benutzer über Unterlagen verfügen, aus denen das Bestehen, die Höhe und die Forderungen der angemeldeten Außenstände hervorgehen, vor allem Transportauftrag, CMR-Frachtbrief, Rechnung, Beleg für den Unterlagenversand, Zahlungsaufforderung. Auf Antrag des Verwalters ist der Benutzer verpflichtet, ihm die Kopien der Unterlagen auszuhändigen. 8. Der Benutzer darf in der Anmeldung nur Informationen über einen Unternehmer eintragen, der die Erfüllung eines beanspruchten und unbestrittenen Schuldverhältnisses verweigert, obwohl 30 Tage von der von seiner Parteien vereinbarten Zahlungsfrist vergangen sind. 9. Der Benutzer übernimmt die volle Verantwortung für die Richtigkeit und Aktuallität der Informationen zu den angemeldeten Schulden, und den zu derer Abzahlung verpflichteten Schuldnern. 10. Der Verwalter übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Informationen die Ihm in der Anmeldung vom Benutzer weitergegeben werden, sowie für rechtliche Folgen oder das Ausnutzen der im System angemeldeten Informationen durch den Benutzer wie auch durch dritte Personen. 11. Der Zugang zur Forderungsbörse (“Schuldnerliste”), welche im Rahmen des Systems „Schuldner melden“ zugänglich gemacht wird, ist ausschließlich möglich in der Transportbörsen-Anwendung derjenigen Länder, in denen das Gesetz die Veröffentlichung und den Verkauf von Forderungen gegen andere Unternehmer zulässt (insbesondere Polen). Nutzer aus Ländern, in denen die Veröffentlichung unzulässig ist, haben keinen Zugang zu der Förderungsbörse. Unter „Zugang zur Förderungsbörse“ ist sowohl die Möglichkeit zu verstehen, dort Forderungen zum Verkauf durch Nutzer einzustellen als auch diese Forderungen durch andere Nutzer einzusehen. 11.1 Der Nutzer, welcher Forderungen im System „Schuldner melden“ zum Verkauf einstellt, haftet für die Existenz, die Unbestrittenheit und die Fälligkeit der zum Verkauf angebotenen Forderung. Darüber hinaus haftet er für die Gültigkeit aller diesbezüglichen Informationen und der Schuldnerdaten, welche er an den Administrator weiterleitet. Der Nutzer haftet auch sowohl für die Anmeldung an sich und deren Inhalt als auch für die daraus erwachsenden sämtlichen Folgen. 12. Bei Erhalt einer vollständigen oder teilweisen Zahlung und einer weiteren Änderung des faktischen Standes der angemeldeten Außenstände, hat die Person, die die Anmeldung vornimmt, den Verwalter darüber unverzüglich zu informieren. Der Benutzer kann auch selbstständig den Inhalt der Anmeldung modifizieren, auf die sich die oben erwähnten Änderungen beziehen. 13. Es ist unzulässig von einem Benutzer Außenstände anzumelden, deren Schuldner er zugleich ist. So eine Anmeldung berechtigt den Verwalter zur Anwendung gegen den Benutzer von Sanktionen die der Punkt 5.8. der Nutzungsbedingungen der Trans-Börse voraussieht. 14. Der Verwalter behält sich das Recht vor, die Außenständeanmeldung nicht anzunehmen oder zu löschen: a) wenn diese offensichtlich fälschlich ist, 15. Der Verwalter kann mit Hilfe zugänglicher Kommunikationsmittel (vor allem der elektronischen Post - Email) den Gläubiger und den Schuldner in Kenntnis darüber versetzen, dass die Anmeldung der Außenstände erfolgt ist. Der Verwalter haftet für die Richtigkeit und Aktualität der Daten der Parteien nicht. 16. Der Verwalter übernimmt keine Verantwortung für Unterbrechungen oder Erschwerungen im Zugang zu diesem Dienst, wenn diese von ihm nicht abhängig sind. 17. Der Verwalter behält sich das Recht vor, jederzeit die Regeln der Funktionsweise des Schuldner melden Systems zu verändern, um den Informationsaustausch über die Außenstände zu verbessern. Die Änderungen der Nutzungsbedingungen werden sich auf alle Außenstände beziehen, unabhängig davon, wann diese angemeldet wurden. Der Benutzer, der nicht mit der Änderung der Nutzungsbedingungen einverstanden ist, kann jederzeit seine Außenstände zurückziehen. 18. Im Übrigen gelten die Nutzungsbedingungen für die TRANS-Benutzer. <<< |




























